Allgemeine Geschäfts Bedingungen (AGB) Stand: 30.12.2025

Gebäudeservice³ Kebrich & Schramm GbR

Sitz der Gesellschaft

Am Kitzberg 12
52249 Eschweiler
Telefon: 02403 – 837 34 20
Alexander Kebrich – 0157 – 57 321 308
Thomas Schramm – 0157 – 57 321 300
E-Mail: info@gs-3.de
URL: http://www.gs-3.de

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Aufträge und Dienstleistungen zwischen der Gebäudeservice³ Kebrich & Schramm GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Die AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Unternehmer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Hausverwaltungen und juristische Personen im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
 
§ 2 Leistungsangebot
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen
Messi-Auflösungen
Umzüge für Senioren und Personen mit Pflegegrad
Garten- und Grünpflege
Winterdienst
Hausmeisterservice
leichte Renovierungs- und Abrissarbeiten
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Abonnementvertrag.
 
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
– schriftliche Annahme (auch per E-Mail),
– mündliche Zusage,
– oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung.
Telefonische oder elektronische Auftragsbestätigungen sind rechtsverbindlich.
 
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Die Abrechnung erfolgt entweder:
zu einem vereinbarten Festpreis oder
nach tatsächlichem Aufwand (z. B. Stundenabrechnung).
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Barzahlung nach Auftragsende ist zulässig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
 
§ 5 Abonnement-Verträge (Abo-Modelle)
1. Allgemeines
Leistungen wie Gartenpflege, Hausmeisterservice oder Winterdienst können im Rahmen eines regelmäßigen Abonnementvertrags erbracht werden.
2. Laufzeit und Kündigung
Abonnements haben – sofern nicht anders vereinbart – eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens drei (3) Monate vor Laufzeitende in Textform (z. B. E-Mail) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich im Voraus.
4. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (z. B. Löhne, Energie- oder Materialkosten) verändern.
Der Auftraggeber wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten informiert.
Bei Nichtzustimmung besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt.
5. Leistungspausen
Eine vorübergehende Aussetzung der Leistungen („Leistungspause“) kann auf Wunsch des Auftraggebers beantragt werden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Urlaub, Leerstand, vorübergehende Nichtnutzung der Fläche).
Leistungspausen sind mindestens 14 Kalendertage vor Beginn in Textform (z. B. E-Mail) zu beantragen.
Die Mindestdauer einer Leistungspause beträgt 14 Kalendertage, die maximale Dauer 4 Wochen je Vertragsjahr, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Leistungspausen dürfen nicht mehrfach aneinandergereiht werden und nicht in sicherheitsrelevanten Zeiträumen, insbesondere bei Winterdienst-Abonnements während der gesetzlichen Räum- und Streupflicht, in Anspruch genommen werden.
Während einer genehmigten Leistungspause besteht kein Anspruch auf Nachholung ausgefallener Leistungen.
Eine Rückerstattung oder Minderung der Vergütung erfolgt nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Leistungspause aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen abzulehnen.
 
§ 6 Gartenpflege – besondere Bedingungen
Gartenpflegeleistungen sind witterungs-, saison- und vegetationsabhängig.
Terminverschiebungen aufgrund von Wetter, Bodenverhältnissen oder Pflanzenwachstum stellen keinen Mangel dar.
Ein Anspruch auf gleichbleibende Leistungsintensität in jedem Monat besteht nicht.
Außergewöhnlicher Mehrwuchs oder Sonderleistungen können zusätzlich berechnet werden.
 
§ 7 Winterdienst – besondere Bedingungen
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen einer organisierten Einsatzbereitschaft, nicht als Dauerüberwachung.
Einsätze erfolgen nach Eintritt der gesetzlichen Räum- und Streupflicht gemäß den jeweils gültigen kommunalen Satzungen.
Kein Einsatz erfolgt bei:
– extremen oder außergewöhnlichen Witterungslagen (z. B. Eisregen),
– behördlichen Einsatzverboten,
– Gefahr für Leib und Leben.
Die Wahl der Streumittel erfolgt unter Beachtung kommunaler Umwelt- und Satzungsvorgaben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zu betreuenden Flächen zugänglich, eindeutig benannt und gefahrlos erreichbar sind.
Bei WEG und Hausverwaltungen gilt die Verkehrssicherungspflicht im vertraglich vereinbarten Umfang als übertragen.
 
§ 8 Hausmeisterservice – besondere Bedingungen
Leistungsumfang
Der Hausmeisterservice umfasst ausschließlich die im jeweiligen Angebot oder Abonnementvertrag ausdrücklich vereinbarten Leistungen, insbesondere einfache Kontroll-, Pflege- und Überwachungstätigkeiten wie z. B.:
Sichtkontrollen von Gemeinschaftsflächen und Außenanlagen
kleinere, nicht handwerkspflichtige Instandhaltungsarbeiten
Reinigungstätigkeiten im Rahmen der Vereinbarung
Koordination und Meldung von Schäden oder Mängeln
Handwerkliche Tätigkeiten, die eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern, sind nicht Bestandteil des Hausmeisterservice, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurden.
Abgrenzung der Verantwortung
Der Hausmeisterservice stellt keine umfassende technische oder rechtliche Objektüberwachung dar.
Insbesondere ersetzt er nicht:
die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers,
regelmäßige Fachwartungen,
Prüfpflichten nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
Leistungen von Fachfirmen oder Sachverständigen.
Hausmeisterservice-Abonnements
Hausmeisterserviceleistungen können im Rahmen eines Abonnementvertrags erbracht werden.
Für diese gelten ergänzend die Regelungen aus § 5 (Abonnement-Verträge) dieser AGB.
Einsatzzeiten und Turnus
Die Leistungen werden in dem vereinbarten Turnus (z. B. wöchentlich, 14-tägig, monatlich) erbracht.
Feste Uhrzeiten werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Geringfügige Terminverschiebungen aus betrieblichen Gründen stellen keinen Mangel dar.
WEG / Hausverwalter
Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften oder Hausverwaltungen erfolgt die Leistungserbringung ausschließlich im Rahmen der beauftragten Tätigkeiten.
Eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde (z. B. Winterdienst).
Weisungen dürfen ausschließlich durch die benannte Hausverwaltung oder einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Privatkunden
Bei Privatkunden beschränkt sich der Hausmeisterservice auf das vertraglich vereinbarte Objekt.
Eine ständige Rufbereitschaft oder Notdienstleistung ist nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Dokumentation und Mängelmeldungen
Festgestellte Mängel oder Schäden werden dem Auftraggeber oder der Hausverwaltung gemeldet.
Eine Verpflichtung zur sofortigen Behebung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Haftung im Hausmeisterservice
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch:
nicht erkennbare oder verdeckte Mängel,
verspätete Meldungen durch Dritte,
unterlassene Instandsetzungen, die nicht beauftragt wurden.
 
§ 9 Stornierung und Rücktritt (Einzelaufträge)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei Stornierung:
– 48–24 Stunden vorher: 25 % des Auftragswertes
– unter 24 Stunden vorher: 50 % des Auftragswertes
Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
 
§ 10 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet freien Zugang zu allen Arbeitsbereichen.
Haustiere, Wertgegenstände und sensible Unterlagen sind vor Arbeitsbeginn zu sichern.
Der Auftraggeber bestätigt, zur Verfügung über Gegenstände berechtigt zu sein.
Der Auftraggeber haftet allein für falsche Angaben zu Eigentumsverhältnissen und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
Gefahrstoffe, Sonderabfälle oder gesundheitsgefährdende Materialien sind vorab schriftlich mitzuteilen.
Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten kann eine Ausfall- oder Mehraufwandsgebühr erhoben werden.
§ 11 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
 
§ 12 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei:
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Keine Haftung besteht für:
nicht gekennzeichnete Gegenstände,
Vorschäden,
witterungsbedingte Beeinträchtigungen.
 
§ 13 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Sturm, Frost, Streik, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit.
 
§ 14 Entsorgung & Nachhaltigkeit
Die Entsorgung erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Eine Wiederverwendung oder Spende erfolgt nur nach vorheriger Absprache.
 
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und nur weitergegeben, soweit dies erforderlich ist.
 
§ 16 Diskretion
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu absoluter Diskretion, insbesondere bei sensiblen Einsätzen.
 
§ 17 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Eschweiler.